Die Förderkonditionen für die Qualifizierung von Beschäftigten sind nicht selbsterklärend, und unter anderem von der Unternehmensgröße, dem Ausbildungsstand und dem Alter der Mitarbeiter abhängig. Exemplarisch sollen daher die Möglichkeiten vorgestellt werden (Stand 01/2019):
- Beispiel 1
Mitarbeiter: Hilfsarbeiter im Lager, 35 Jahre alt, kein (verwertbarer) Berufsabschluss
Arbeitgeber: Mittelständischer Betrieb mit 200 MA
Ziel: Besuch mehrerer Teilqualifikationen, anschließend Externenprüfung als Werkstoffprüfer
Förderumfang: 100% der Lehrgangskosten und 100% des Arbeitsentgeltes in den Phasen der Qualifizierung. Als ungelernte Kraft ist die Sicherung der Stelle und die Weiterentwicklung entsprechend wichtig, und wird vollständig von der Bundesagentur unterstützt.
- Beispiel 2
Mitarbeiter: Industriemechanikerin, 28 Jahre alt, in der Produktion
Arbeitgeber: Großbetrieb mit 4.000 MA
Ziel: Qualifizierung für den Wechsel in die Werkstoffprüfung auf eigenen Wunsch, und um entsprechenden Bedarf des Arbeitgebers zu decken
Förderumfang: 15% der Lehrgangskosten (20% bei Tarifvertrag) und bis zu 25% des Arbeitsentgeltes. Da es sich um eine Fachkraft handelt ist der Arbeitgeber mit in der Pflicht – erhält aber dennoch Unterstützung um die Stelle auch langfristig zu sichern, auch trotz der Unternehmensgröße
Anmerkung: In dieser Form (bedingt durch Unternehmensgröße) erst seit 2019 förderfähig!
- Beispiel 3:
Mitarbeiter: Schlosser, 50 Jahre alt, Warenausgang, Bandscheibenvorfall
Arbeitgeber: Kleinstunternehmen mit 8 MA
Ziel: Qualifizierung für alters- und leidensgerechte Tätigkeit im Betrieb mit modernen Prüfverfahren
Förderumfang: 100% der Lehrgangs- und Entgeltkosten. Auch wenn es sich nicht um eine Maßnahme zum Erwerb des Berufsabschlusses handelt wird die Qualifizierung voll unterstützt – sowohl wegen der Betriebsgröße <10 MA, als auch wegen des Alters des MA (>45 Jahre)

Die WeGebAU Förderungen können vielfälltig eingesetzt werden