WegebAU Allgemein / Begriffe

Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung gibt es zwei Wege:

a) Sie treten als arbeitssuchende Privatperson auf eigene Faust eine geförderte Weiterbildung mit Hilfe von Agentur für Arbeit oder JobCenter an oder

b) Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit planen Sie eine Weiterbildung, während der Sie weiter in Arbeit sind, welche aber von der Agentur für Arbeit untersützt wird

Der zweite Fall beschreibt eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz. Die genauen Bedingungen sind abhängig von Betriebsgröße, Ausbildungsstand der Mitarbeitenden und anderen Faktoren.

Wichtig: Die Initiative zur Planung der Weiterbildung muss vom Arbeitgeber ausgehen, welcher sich an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur wendet. Das ist immer der erste Schritt.

Das ist der Alternativtext

Bis 2018 wurde diese Art der Förderung „WeGebAU“ genannt. Das Programm ist ausgelaufen bzw. 2019 im sog. Qualifizierungschancengesetz aufgegangen, welches z.B. die Förderung auch für weitere Personen und größere Unternehmen ermöglich.

Seinen Wurzeln ist das Programm aber treu geblieben: der Aufbau von gering qualifizierten und älteren Mitarbeitern wird am stärksten unterstützt. Wird zum Beispiel im Rahmen einer Teilqualifizierung, Umschulung oder Externenprüfung qualifiziert, so werden bis zu 100% der Lehrgangskosten und bis zu 100% des Entgeltes von der Bundesagentur übernommen. Und auch Mitarbeiter über 45 erhalten deutlich höhere Fördermengen.

Die Förderkonditionen für die Qualifizierung von Beschäftigten sind nicht selbsterklärend, und unter anderem von der Unternehmensgröße, dem Ausbildungsstand und dem Alter der Mitarbeiter abhängig. Exemplarisch sollen daher die Möglichkeiten vorgestellt werden (Stand 01/2019):

  • Beispiel 1
    Mitarbeiter: Hilfsarbeiter im Lager, 35 Jahre alt, kein (verwertbarer) Berufsabschluss
    Arbeitgeber: Mittelständischer Betrieb mit 200 MA
    Ziel: Besuch mehrerer Teilqualifikationen, anschließend Externenprüfung als Werkstoffprüfer

Förderumfang: 100% der Lehrgangskosten und 100% des Arbeitsentgeltes in den Phasen der Qualifizierung. Als ungelernte Kraft ist die Sicherung der Stelle und die Weiterentwicklung entsprechend wichtig, und wird vollständig von der Bundesagentur unterstützt.

  • Beispiel 2
    Mitarbeiter: Industriemechanikerin, 28 Jahre alt, in der Produktion
    Arbeitgeber: Großbetrieb mit 4.000 MA
    Ziel: Qualifizierung für den Wechsel in die Werkstoffprüfung auf eigenen Wunsch, und um entsprechenden Bedarf des Arbeitgebers zu decken

Förderumfang: 15% der Lehrgangskosten (20% bei Tarifvertrag) und bis zu 25% des Arbeitsentgeltes. Da es sich um eine Fachkraft handelt ist der Arbeitgeber mit in der Pflicht – erhält aber dennoch Unterstützung um die Stelle auch langfristig zu sichern, auch trotz der Unternehmensgröße

Anmerkung: In dieser Form (bedingt durch Unternehmensgröße) erst seit 2019 förderfähig!

  • Beispiel 3:
    Mitarbeiter: Schlosser, 50 Jahre alt, Warenausgang, Bandscheibenvorfall
    Arbeitgeber: Kleinstunternehmen mit 8 MA
    Ziel: Qualifizierung für alters- und leidensgerechte Tätigkeit im Betrieb mit modernen Prüfverfahren

Förderumfang: 100% der Lehrgangs- und Entgeltkosten. Auch wenn es sich nicht um eine Maßnahme zum Erwerb des Berufsabschlusses handelt wird die Qualifizierung voll unterstützt – sowohl wegen der Betriebsgröße <10 MA, als auch wegen des Alters des MA (>45 Jahre)

Die WeGebAU Förderungen können vielfälltig eingesetzt werden

Die W.S. Werkstoff Service GmbH begleitet Sie gern rund um eine mögliche Qualifizierung mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Ganz gleich ob als Privatperson (Bewerber oder Angestellt) oder als Betrieb (Neueinstellung oder Weiterentwicklung von vorhandenem Personal) – wir beraten Sie gern.

Wichtiger Hinweis: Wir schulen ausschließlich im Bereich Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung, von Einzelkursen bis zur 28-monatigen Umschulung. Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.

In allen anderen Berufsfelder, z.B. in der Pflege oder im kaufmännischen Bereich, können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte direkt an die Agentur für Arbeit und Ihren Arbeitgeber.